Kfz-Mehlhorn - Kfz-Sachverständiger - Leistungsangebot

Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als unabhängiger KFZ-Sachverständiger.

Für weitere Einzelheiten oder Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Begutachtung Kraftfahrzeugschäden 
Unfallgutachten
Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten
Gutachten über Schäden durch und an Waschanlagen
Fahrzeugbewertungen Gebrauchtwagen
Reparaturüberprüfung
Technische Gutachten - Motorgutachten
Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
Restwertermittlungen
"Schwacke" - Fahrzeugbewertung
Gutachten über Leasingfahrzeuge
Gutachten über Firmenfahrzeuge
Gutachten über Tankfahrzeuge
Gutachten über Zweiräder
Gutachten über Baustellenfahrzeuge
Gutachten über Caravan und Wohnmobile
Gutachten über gasangetriebene Fahrzeuge
Gutachten über Sonderfahrzeuge
Gutachten über Busse
Gutachten über LKW

Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden / Unfallgutachten

Sollten Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, benötigen Sie möglicherweise schnelle und umfassende Hilfe:

• Unfallgutachten
• Kurzfristige Schadenaufnahme - Ich besichtige Ihr Fahrzeug
   kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrer
   Arbeitsstelle.
• Umfangreiche Betreuung, sowie zeitnahe, umfassende und
   unkomplizierte Auftragsabwicklung.
• Das Originalgutachten erhalten Sie per Post, ein Versand als
   E-Mail-Anhang zur Vorabinformation ist auf Wunsch möglich.

>> Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem Verkehrsunfall als PDF zum Download und Ausdrucken.
>> Auftrag zur Gutachtenerstellung als PDF zum Download und Ausdruck. Ausgefüllt zu unserem Termin mitbringen oder vorab faxen.

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Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten

Wird das eigene Fahrzeug während eines Unfalls beschädigt, den ein weiterer Verkehrsteilnehmer verursacht, kann der Geschädigte laut geltender deutscher Rechtsprechung den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen, qualifizierten und objektiven KFZ-Sachverständigen seiner Wahl beurteilen lassen. Viele Fahrzeughalter sind nicht darüber informiert, dass Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen im Rahmen des Minimierungsprinzips so niedrig wie möglich zu halten versuchen - oft sogar Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen.

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Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten

Falls das Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde, wird der Auftrag für die Versicherung aktiviert, die diesen Schaden begleichen muss. Es besteht hier keine Freiheit darüber, sich einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu suchen.

Bei selbstverschuldetem Unfall (Kaskoschaden) sollte vor Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen in jedem Fall der Versicherungsvertrag eingesehen werden, da die Versicherungs- gesellschaften sich in oft ein Weisungsrecht bezüglich des Sachver- ständigen vorbehalten.

Nach Absprache mit der Versicherung können Sie in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen:
• Selbstverschuldeter Unfall
• Wildschaden
• Sturmschaden
• Brandschaden
• Diebstahl
• Beweissicherungen

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Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten

Plausibilitätsprüfungen und Beweissicherung: Ist es zu einem Unfall gekommen und ist die Schuldfrage nicht geklärt, empfiehlt es sich zur Beweissicherung, das Ausmaß des am Fahrzeug entstandenen Schadens durch einen unabhängigen, qualifizierten und objektiven KFZ-Sachverständigen begutachten zu lassen. Diese Begutachtung bzw. jede Überprüfung dient der Beweissicherung, insbesondere, sofern rechtliche Auseinandersetzungen drohen. Häufig sind außergerichtliche Klärungen möglich. Hier dient die Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche.
Manchmal ist eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeidbar. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als so genannter "Parteivortrag" in die Verhandlung eingebracht.
Hierdurch verschafft sich der Richter Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein zusätzlich gerichtlich zu beauftragendes Gutachten eines neutralen Sachverständigen erforderlich ist.
Ein kompetentes Gutachten kann also Zeit und Nerven sparen.

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Gutachten über Schäden durch und an Waschanlagen

Schnell den Wagen durch die Waschanlage - und dann entstehen während der Fahrzeugwäsche in der Waschanlage Schäden an der Fahrzeuglackierung.
Solche Schäden können sehr unterschiedliche Ursachen haben:
a) Fremdkörper in der Waschanlage oder
b) technische Mängel der Waschanlage (Steuerungsprobleme)

Anhand des Schadenbildes am Fahrzeug bzw. der Funktionsweise der Waschanlage kann in der Regel nachvollzogen werden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht oder nicht.
Ein solches Gutachten kann auch für die Betreiber von Waschanlagen wichtig sein, denn oft wird behauptet, ein Schaden sei vorher nicht vorhanden gewesen, sondern erst bei der Fahrzeugwäsche entstanden. Es sind auch Fehler beim Einstellen des Fahrzeugs in die Waschhalle bzw. beim Einfahren in eine Waschstraße als Schadensursache möglich. Es kann durchaus ein Eigenverschulden des Fahrzeugbesitzers vorliegen.
Zu den typischen Waschanlagenschäden zählen u. a.
- "trockene" Waschvorgänge ohne Wasserzusatz,
- Fremdkörper in der Waschanlage oder
- "Ausbruchsversuche" mit dem PKW aus so genannten
   Durchzugsanlagen.

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Fahrzeugbewertungen Gebrauchtwagen

Eigentlich ist ein Gebrauchtwagenkauf Vertrauenssache. Aber nicht selten weist ein als unfallfrei verkauftes Fahrzeug diese zugesicherte Eigenschaft nicht auf.

Durch die Messung der Schichtstärke der Lackierung kann bereits eine Aussage darüber getroffen werden, ob das entsprechende Fahrzeug nachlackiert wurde.
Eine Untersuchung der Fahrzeugunterseite und der Karosserieteile gibt Aufschluss über Verformungsarbeiten bzw. ersetzte Teile. Restverformungen, wie Stauchknicke etc., werden fotografisch dokumentiert.

Auch wenn Sie beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges lediglich "auf Nummer sicher" gehen wollen, sind die vorgenannten Untersuchungen äußerst sinnvoll - sowohl bei bestätigter Unfallfreiheit, als auch bei der Dokumentation eines behobenen Vorschadens.
>> Auftrag zur Fahrzeugbewertung als PDF zum Download. Ausdrucken und per Fax zusenden.

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Reparaturüberprüfung

Die Kontrolle der Arbeiten an einem Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur bzw. Unfallreparatur, d.h. es werden die laut vorliegender Rechnung ausgewiesenen Reparaturarbeiten am Fahrzeug überprüft und bewertet. Hierzu erfolgt u.a. die Messung der Lackschichtendicke mittels eines Lackschichtendickenmessgerätes.

Eventuell durchzuführende Demontagearbeiten sind vom Auftraggeber selbst in Auftrag zu geben.

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Technische Gutachten/ Motorgutachten

Die durch mich gefertigten Technischen Gutachten beziehen sich auf die Feststellung und die Untersuchung von Schäden an Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, wie z. B.:
- Motor- und Getriebeschäden
- Lenkungs- und Bremsanlagenschäden
- Reifen
- Karosseriezustandsüberprüfung
- Untersuchung von Fahrzeugen auf verdeckte Mängel nach
   Unfallschäden
- Lackschäden/Lackverunreinigungen

Mittels eines Endoskops lassen sich bereits im Vorfeld teilweise Schäden am Motor z. B. Nockenwellenbereich, Kurbeltrieb und Verbrennungsräumen ohne Demontage des Motors lokalisieren.

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Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf

Die meinerseits gefertigten Wertermittlungen sollen Sie in die Lage versetzen, bei Kauf bzw. Verkauf der begutachteten Objekte über anerkannte, objektive und aussagefähige Dokumente als Arbeitsgrundlage zu verfügen. Diese Wertermittlungen können z.B. bei Betriebsveränderungen und Besitzstandsänderungen von allergrößter Wichtigkeit sein.

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Restwertermittlungen

Im Rahmen eines Totalschadens ist die Ermittlung des Restwertes eines Fahrzeuges besonders erforderlich. Den Restwert ermittelt der unabhängige Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten.

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Schwacke - Fahrzeugbewertung

Mittels eines EDV-gestützten Programms (System "Schwacke") können nahezu alle gängigen PKW individuell bewertet werden.
Eine solche Bewertung wird mit einer Foto-Dokumentation erstellt und dient z.B. als Grundlage für Ankauf oder Verkauf, sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich.

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Gutachten über Leasingfahrzeuge

Erstellung eines neutralen und detaillierten Zustandsprotokolls des geleasten Fahrzeuges.

Unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung werden eventuelle Schäden begutachtet und bewertet. Dabei werden normale Gebrauchsspuren von tatsächlichen Schäden abgegrenzt.

Häufig kann durch Einsatz eines professionellen Auto-Aufbereiters im Falle kleiner Mängel mit geringem finanziellem Aufwand ein deutlich höherer Restwert erzielt werden. Hier kann ich Ihnen durch Hinweise auf kleine Mängel helfen, deren Beseitigung durch Fachpersonal weniger kostet als der mit ihnen verbundene Wertverlust.

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Gutachten über Firmenfahrzeuge

Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.

So kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.

Fahrzeugbewertungen werden nach dem System DAT oder Eurotax-Schwacke Marktbeobachtung durchgeführt. In die Bewertung fließt natürlich auch der Marktwert des Fahrzeuges ein, wie er sich beispielsweise in den lokalen Anzeigeblättern oder den überregionalen Fahrzeugbörsen im Internet darstellt.

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Gutachten über Sonderfahrzeuge

Selbstverständlich erstelle ich auch Gutachten über Sonderfahrzeuge wie Tankfahrzeuge, Zweiräder, Baustellenfahrzeuge, Caravan und Wohnmobile, gasangetriebene Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Busse oder LKW.

Bei allen Fragen nehmen Sie über Telefon: 02307/9109313
- Fax: 02307/9109312 - Mobil: 0172/2839013 oder E-Mail: steffen.mehlhorn@sv-mehlhorn.de
Kontakt zu mir auf.

Lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder laden Sie sich die AGB als PDF herunter.

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info

Hinweise für ge- schädigte Fahrzeug- halter nach einem Verkehrsunfall

Warum einen unabhängi- gen Sachverständigen beauftragen?
Die Bewertung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen stellt sicher,
a) dass der Unfallschaden in vollem Umfang erkannt und bewertet wird,
b) außerdem erfolgt über das Gutachten die Bewertung einer eingetretenen Wertmin- derung Ihres Fahrzeuges sowie
c) die Bestimmung der Aus- fallzeiten und des Ihnen so- mit zustehenden Ausgleiches.

Wichtiger Hinweis:
Ihr gutes Recht bei unver- schuldeten Unfällen ist es, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Scha- densumfang und Schadens- höhe zu beauftragen.
Dieses Recht gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre (also des Geschädigten) Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.
Das Sachverständigenho- norar, sowie die Kosten für einen Anwalt, sind bei unver- schuldeten Unfällen Teil des entstandenen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Das regelt der § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Absatz 1:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Absatz 2:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschä- digung einer Sache Scha- densersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erfor- derlichen Geldbetrag verlan- gen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbe- trag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um einen Bagatellschaden (d.h. die Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro ist).
Vorsicht bei Versprechun- gen der gegnerischen Versicherung!
Hören Sie als Geschädigter von Sachbearbeitern der Versicherer Sätze wie: "Ein Kostenvoranschlag ist völlig ausreichend!", seien Sie gewarnt: Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren in diesem Fall keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wieder- beschaffungswert oder Restwert.
Nur eine vollständige Beweis- sicherung durch einen unab- hängigen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihnen die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn später Streit über den Schadenher- gang oder Ärger über die Reparaturdurchführung entsteht.
Wichtig für den späteren Verkauf Ihres Unfall- fahrzeugs!
Bei Verkauf eines instand- gesetzten Fahrzeuges ist ein Vorschaden im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit Fotos kann dem Käufer der genaue Schadenumfang und der Reparaturweg belegt werden.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahr- zeug reparieren zu lassen:
Sie können sich auch die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen lassen und mit dem beschä- digten Fahrzeug weiterfahren oder es nur teilweise reparie- ren. Dies nennt man fiktive Abrechnung. Im Falle dieser Art der Schadenregulierung erhalten Sie jedoch entspre- chend § 249 BGB nur die ausgewiesenen Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer.
Aber: Wollen Sie Ihr Fahr- zeug später veräußern, wird sich die nicht erfolgte In- standsetzung negativ auf den zu erzielenden Preis auswirken.
Die freie Wahl der Werkstatt ist Ihr gutes Recht!
a) Sie dürfen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrau- ens reparieren lassen und müssen keinesfalls die von der Versicherung vorgeschla- genen Partnerwerkstätten aufsuchen.
b) Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug zu, sofern Sie eines benötigen. Anderenfalls können Sie sich für die Ausfallzeiten einen Typklasse abhängigen Nut- zungsausfall auszahlen lassen. Typklasse und Nut- zungsausfall werden Ihnen im Gutachten ebenfalls detailliert ausgewiesen.
Gleiches gilt für den Fall eines Totalschadens:
Hier können Sie den Nut- zungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung geltend machen.
Durch Unfallschaden an einem noch jungen Fahrzeug kommt sehr oft Wertminde- rung zum Tragen:
Stellen Sie sich vor, Ihnen werden auf dem Hof eines Gebrauchtwagenhändlers zwei gleiche Fahrzeuge mit vergleichbarer Laufleistung und identischem Alter ange- boten. Jedoch hat eines der beiden Fahrzeuge einen reparierten Unfallschaden. Für welches Fahrzeug würden Sie sich entscheiden, wenn beide Fahrzeuge zum gleichen Preis angeboten werden?
Für ein Unfallfahrzeug müssen Sie immer Preisabschläge in Kauf nehmen. Dies wird mit der Angabe der Wertminderung im Gutachten des versiche- rungsunabhängigen Sachver- ständigen ausgeglichen.

Wichtiger Hinweis:
Überlegen Sie sich genau, ob Sie ein von den Versiche- rungen häufig angebotenes Schadenmanagement in Anspruch nehmen wollen:
Hier wird Ihnen ein Kom- plettservice von der Abho- lung und der Reparatur, über den Leihwagen, bis hin zur Anlieferung des reparierten Autos zugesichert. Nehmen Sie dies in Anspruch, haben Sie keinerlei neutrale Kontrolle über
a) die Reparaturfirma,
b) den genauen
     Schadenumfang,
c) die Art der Reparatur und
d) eine ggf. eingetretene
     Wertminderung Ihres
     Fahrzeuges.
So können Ihnen berechtigte Ansprüche aus dem Scha- densfall wie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallent- schädigung, Wertminderung je nach Alter und Lauflei- stung, Rechtsanwaltskosten, freie Wahl der Werkstatt und die eigene Beauftragung eines Gutachters vorent- halten werden.

Und noch einmal: Ihr gutes Recht - die Wahl des Anwalts
Zur Durchsetzung Ihrer An- sprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrau- ens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Versicherungsnehmers grundsätzlich zu tragen. Er vertritt Ihre rechtlichen Inte- ressen gegenüber dem Schädiger und seinem Haft- pflichtversicherer. Er sorgt dafür, dass Sie Ihren Scha- den in vollem Umfang ersetzt bekommen: nicht nur die Reparatur- und Heilungs- kosten, sondern gegebenen- falls auch Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nut- zungsausfall und Ihren indi- viduellen Wiederbeschaf- fungsaufwand usw.

Das alles gibt es zum Nachlesen auch noch einmal als PDF: Wichtige Hinweise
 

 
Steffen Mehlhorn Kfz-Sachverständiger Kfz-Mechanikermeister
Telefon: 02307/9109313 - Fax: 02307/9109312 - Mobil: 0172/2839013
E-Mail: steffen.mehlhorn@sv-mehlhorn.de