Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen als unabhängiger KFZ-Sachverständiger.
Für weitere Einzelheiten oder Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
• Begutachtung Kraftfahrzeugschäden
• Unfallgutachten
• Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
• Erstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
• Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten
• Gutachten über Schäden durch und an Waschanlagen
• Fahrzeugbewertungen Gebrauchtwagen
• Reparaturüberprüfung
• Technische Gutachten - Motorgutachten
• Wertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
• Restwertermittlungen
• "Schwacke" - Fahrzeugbewertung
• Gutachten über Leasingfahrzeuge
• Gutachten über Firmenfahrzeuge
• Gutachten über Tankfahrzeuge
• Gutachten über Zweiräder
• Gutachten über Baustellenfahrzeuge
• Gutachten über Caravan und Wohnmobile
• Gutachten über gasangetriebene Fahrzeuge
• Gutachten über Sonderfahrzeuge
• Gutachten über Busse
• Gutachten über LKW
Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden / Unfallgutachten
Sollten Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, benötigen Sie möglicherweise schnelle und umfassende Hilfe:
• Unfallgutachten
• Kurzfristige Schadenaufnahme - Ich besichtige Ihr Fahrzeug
kurzfristig bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an Ihrer
Arbeitsstelle.
• Umfangreiche Betreuung, sowie zeitnahe, umfassende und
unkomplizierte Auftragsabwicklung.
• Das Originalgutachten erhalten Sie per Post, ein Versand als
E-Mail-Anhang zur Vorabinformation ist auf Wunsch möglich.
>> Wichtige Hinweise für geschädigte Fahrzeughalter nach einem
Verkehrsunfall als PDF zum Download und Ausdrucken.
>> Auftrag zur Gutachtenerstellung als PDF zum Download und Ausdruck. Ausgefüllt zu
unserem Termin mitbringen oder vorab faxen.
Erstellung von Haftpflicht-Schaden-Gutachten
Wird das eigene Fahrzeug während eines Unfalls beschädigt, den ein weiterer Verkehrsteilnehmer verursacht, kann der Geschädigte laut geltender deutscher Rechtsprechung den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen, qualifizierten und objektiven KFZ-Sachverständigen seiner Wahl beurteilen lassen. Viele Fahrzeughalter sind nicht darüber informiert, dass Haftpflichtversicherungen ihre Entschädigungen im Rahmen des Minimierungsprinzips so niedrig wie möglich zu halten versuchen - oft sogar Kürzungen bei Ersatzleistungen vornehmen.
• zurück zum SeitenanfangErstellung von Kasko-Schaden-Gutachten
Falls das Fahrzeug durch eigenes Verschulden beschädigt wurde, wird der Auftrag für die Versicherung aktiviert, die diesen Schaden begleichen muss. Es besteht hier keine Freiheit darüber, sich einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu suchen.
Bei selbstverschuldetem Unfall (Kaskoschaden) sollte vor Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen in jedem Fall der Versicherungsvertrag eingesehen werden, da die Versicherungs- gesellschaften sich in oft ein Weisungsrecht bezüglich des Sachver- ständigen vorbehalten.
Nach Absprache mit der Versicherung können Sie in folgenden Fällen einen
freien Sachverständigen beauftragen:
• Selbstverschuldeter Unfall
• Wildschaden
• Sturmschaden
• Brandschaden
• Diebstahl
• Beweissicherungen
Erstellung von Beweissicherungs-Gutachten
Plausibilitätsprüfungen und Beweissicherung: Ist es zu einem Unfall
gekommen und ist die Schuldfrage nicht geklärt, empfiehlt es sich zur
Beweissicherung, das Ausmaß des am Fahrzeug entstandenen Schadens durch
einen unabhängigen, qualifizierten und objektiven KFZ-Sachverständigen
begutachten zu lassen. Diese Begutachtung bzw. jede Überprüfung dient der
Beweissicherung, insbesondere, sofern rechtliche Auseinandersetzungen drohen.
Häufig sind außergerichtliche Klärungen möglich. Hier dient die
Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche.
Manchmal ist eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeidbar.
Die Beweissicherung wird in diesem Fall als so genannter "Parteivortrag" in
die Verhandlung eingebracht.
Hierdurch verschafft sich der Richter Einblick in den technischen Sachverhalt
und entscheidet, ob ein zusätzlich gerichtlich zu beauftragendes Gutachten
eines neutralen Sachverständigen erforderlich ist.
Ein kompetentes Gutachten kann also Zeit und Nerven sparen.
Gutachten über Schäden durch und an Waschanlagen
Schnell den Wagen durch die Waschanlage - und dann entstehen während der
Fahrzeugwäsche in der Waschanlage Schäden an der Fahrzeuglackierung.
Solche Schäden können sehr unterschiedliche Ursachen haben:
a) Fremdkörper in der Waschanlage oder
b) technische Mängel der Waschanlage (Steuerungsprobleme)
Anhand des Schadenbildes am Fahrzeug bzw. der Funktionsweise der
Waschanlage kann in der Regel nachvollzogen werden, ob tatsächlich ein
ursächlicher Zusammenhang besteht oder nicht.
Ein solches Gutachten kann auch für die Betreiber von Waschanlagen wichtig
sein, denn oft wird behauptet, ein Schaden sei vorher nicht vorhanden
gewesen, sondern erst bei der Fahrzeugwäsche entstanden. Es sind auch
Fehler beim Einstellen des Fahrzeugs in die Waschhalle bzw. beim Einfahren
in eine Waschstraße als Schadensursache möglich. Es kann durchaus ein
Eigenverschulden des Fahrzeugbesitzers vorliegen.
Zu den typischen Waschanlagenschäden zählen u. a.
- "trockene" Waschvorgänge ohne Wasserzusatz,
- Fremdkörper in der Waschanlage oder
- "Ausbruchsversuche" mit dem PKW aus so genannten
Durchzugsanlagen.
Fahrzeugbewertungen Gebrauchtwagen
Eigentlich ist ein Gebrauchtwagenkauf Vertrauenssache. Aber nicht selten weist ein als unfallfrei verkauftes Fahrzeug diese zugesicherte Eigenschaft nicht auf.
Durch die Messung der Schichtstärke der Lackierung kann bereits eine
Aussage darüber getroffen werden, ob das entsprechende Fahrzeug nachlackiert
wurde.
Eine Untersuchung der Fahrzeugunterseite und der Karosserieteile gibt
Aufschluss über Verformungsarbeiten bzw. ersetzte Teile. Restverformungen,
wie Stauchknicke etc., werden fotografisch dokumentiert.
Auch wenn Sie beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges lediglich "auf Nummer
sicher" gehen wollen, sind die vorgenannten Untersuchungen äußerst
sinnvoll - sowohl bei bestätigter Unfallfreiheit, als auch bei der Dokumentation
eines behobenen Vorschadens.
>> Auftrag zur Fahrzeugbewertung als PDF zum Download. Ausdrucken und per Fax zusenden.
Die Kontrolle der Arbeiten an einem Fahrzeug nach durchgeführter Reparatur bzw. Unfallreparatur, d.h. es werden die laut vorliegender Rechnung ausgewiesenen Reparaturarbeiten am Fahrzeug überprüft und bewertet. Hierzu erfolgt u.a. die Messung der Lackschichtendicke mittels eines Lackschichtendickenmessgerätes.
Eventuell durchzuführende Demontagearbeiten sind vom Auftraggeber selbst in Auftrag zu geben.
• zurück zum SeitenanfangTechnische Gutachten/ Motorgutachten
Die durch mich gefertigten Technischen Gutachten beziehen sich auf die
Feststellung und die Untersuchung von Schäden an Fahrzeugen, Maschinen und
Geräten, wie z. B.:
- Motor- und Getriebeschäden
- Lenkungs- und Bremsanlagenschäden
- Reifen
- Karosseriezustandsüberprüfung
- Untersuchung von Fahrzeugen auf verdeckte Mängel nach
Unfallschäden
- Lackschäden/Lackverunreinigungen
Mittels eines Endoskops lassen sich bereits im Vorfeld teilweise Schäden am Motor z. B. Nockenwellenbereich, Kurbeltrieb und Verbrennungsräumen ohne Demontage des Motors lokalisieren.
• zurück zum SeitenanfangWertermittlungskontrolle bei Händlerkauf
Die meinerseits gefertigten Wertermittlungen sollen Sie in die Lage versetzen, bei Kauf bzw. Verkauf der begutachteten Objekte über anerkannte, objektive und aussagefähige Dokumente als Arbeitsgrundlage zu verfügen. Diese Wertermittlungen können z.B. bei Betriebsveränderungen und Besitzstandsänderungen von allergrößter Wichtigkeit sein.
• zurück zum SeitenanfangIm Rahmen eines Totalschadens ist die Ermittlung des Restwertes eines Fahrzeuges besonders erforderlich. Den Restwert ermittelt der unabhängige Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten.
• zurück zum SeitenanfangMittels eines EDV-gestützten Programms (System "Schwacke") können
nahezu alle gängigen PKW individuell bewertet werden.
Eine solche Bewertung wird mit einer Foto-Dokumentation erstellt und dient z.B.
als Grundlage für Ankauf oder Verkauf, sowohl im privaten als auch
geschäftlichen Bereich.
Gutachten über Leasingfahrzeuge
Erstellung eines neutralen und detaillierten Zustandsprotokolls des geleasten Fahrzeuges.
Unter Berücksichtigung des Alters und der Laufleistung werden eventuelle Schäden begutachtet und bewertet. Dabei werden normale Gebrauchsspuren von tatsächlichen Schäden abgegrenzt.
Häufig kann durch Einsatz eines professionellen Auto-Aufbereiters im Falle kleiner Mängel mit geringem finanziellem Aufwand ein deutlich höherer Restwert erzielt werden. Hier kann ich Ihnen durch Hinweise auf kleine Mängel helfen, deren Beseitigung durch Fachpersonal weniger kostet als der mit ihnen verbundene Wertverlust.
• zurück zum SeitenanfangGutachten über Firmenfahrzeuge
Die Erstellung eines Wertgutachtens empfiehlt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges.
So kann es für Geschäftskunden notwendig sein, Fahrzeuge zu steuerlichen Zwecken oder zur Wertfeststellung des Firmenfuhrparks bewerten zu lassen.
Fahrzeugbewertungen werden nach dem System DAT oder Eurotax-Schwacke Marktbeobachtung durchgeführt. In die Bewertung fließt natürlich auch der Marktwert des Fahrzeuges ein, wie er sich beispielsweise in den lokalen Anzeigeblättern oder den überregionalen Fahrzeugbörsen im Internet darstellt.
• zurück zum SeitenanfangGutachten über Sonderfahrzeuge
Selbstverständlich erstelle ich auch Gutachten über Sonderfahrzeuge wie Tankfahrzeuge, Zweiräder, Baustellenfahrzeuge, Caravan und Wohnmobile, gasangetriebene Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Busse oder LKW.
Bei allen Fragen nehmen
Sie über Telefon: 02307/9109313
- Fax: 02307/9109312 - Mobil: 0172/2839013 oder
E-Mail: steffen.mehlhorn@sv-mehlhorn.de Kontakt zu mir auf.
Lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder laden Sie sich die AGB als PDF herunter.
• zurück zum SeitenanfangWarum einen unabhängi- gen Sachverständigen beauftragen?
Die Bewertung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen
stellt sicher,
a) dass der Unfallschaden in vollem Umfang
erkannt und bewertet wird,
b) außerdem erfolgt über das Gutachten die Bewertung einer
eingetretenen Wertmin- derung Ihres Fahrzeuges sowie
c) die Bestimmung der Aus- fallzeiten und des Ihnen so- mit zustehenden
Ausgleiches.
Wichtiger Hinweis:
Ihr gutes Recht bei unver- schuldeten Unfällen ist es, einen Sachverständigen
Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Scha- densumfang und
Schadens- höhe zu beauftragen.
Dieses Recht gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre (also des
Geschädigten) Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder
schickt.
Das Sachverständigenho- norar, sowie die Kosten für einen Anwalt, sind bei
unver- schuldeten Unfällen Teil des entstandenen Schadens und werden von der
gegnerischen Versicherung übernommen.
Das regelt der § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Absatz 1:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der
bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten
wäre.
Absatz 2:
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschä- digung einer Sache
Scha- densersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den
dazu erfor- derlichen Geldbetrag verlan- gen. Bei der Beschädigung einer Sache
schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbe- trag die Umsatzsteuer nur mit
ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um einen Bagatellschaden (d.h. die
Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro ist).
Vorsicht bei Versprechun- gen der gegnerischen Versicherung!
Hören Sie als Geschädigter von Sachbearbeitern der Versicherer Sätze wie:
"Ein Kostenvoranschlag ist völlig ausreichend!", seien Sie gewarnt:
Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft.
Es existieren in diesem Fall keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über
eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso
wenig beziffert wie Wieder- beschaffungswert oder Restwert.
Nur eine vollständige Beweis- sicherung durch einen unab- hängigen Sachverständigen
gewährleistet, dass Ihnen die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang
erstattet werden. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in
vielen Fällen auch dann benötigt, wenn später Streit über den Schadenher- gang
oder Ärger über die Reparaturdurchführung entsteht.
Wichtig für den späteren Verkauf Ihres Unfall- fahrzeugs!
Bei Verkauf eines instand- gesetzten Fahrzeuges ist ein Vorschaden im Regelfall
offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten mit Fotos kann dem Käufer
der genaue Schadenumfang und der Reparaturweg belegt werden.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet Ihr Fahr- zeug reparieren zu
lassen:
Sie können sich auch die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen
lassen und mit dem beschä- digten Fahrzeug weiterfahren oder es nur teilweise
reparie- ren. Dies nennt man fiktive Abrechnung. Im Falle dieser Art der
Schadenregulierung erhalten Sie jedoch entspre- chend § 249 BGB nur die
ausgewiesenen Nettobeträge ohne Mehrwertsteuer.
Aber: Wollen Sie Ihr Fahr- zeug später veräußern, wird sich die nicht erfolgte
In- standsetzung negativ auf den zu erzielenden Preis auswirken.
Die freie Wahl der Werkstatt ist Ihr gutes Recht!
a) Sie dürfen Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrau- ens reparieren
lassen und müssen keinesfalls die von der Versicherung vorgeschla- genen
Partnerwerkstätten aufsuchen.
b) Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein adäquates Ersatzfahrzeug
zu, sofern Sie eines benötigen. Anderenfalls können Sie sich für die
Ausfallzeiten einen Typklasse abhängigen Nut- zungsausfall auszahlen lassen.
Typklasse und Nut- zungsausfall werden Ihnen im Gutachten ebenfalls detailliert
ausgewiesen.
Gleiches gilt für den Fall eines Totalschadens:
Hier können Sie den Nut- zungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung
geltend machen.
Durch Unfallschaden an einem noch jungen Fahrzeug kommt sehr oft Wertminde- rung
zum Tragen:
Stellen Sie sich vor, Ihnen werden auf dem Hof eines Gebrauchtwagenhändlers
zwei gleiche Fahrzeuge mit vergleichbarer Laufleistung und identischem Alter
ange- boten. Jedoch hat eines der beiden Fahrzeuge einen reparierten
Unfallschaden. Für welches Fahrzeug würden Sie sich entscheiden, wenn beide
Fahrzeuge zum gleichen Preis angeboten werden?
Für ein Unfallfahrzeug müssen Sie immer Preisabschläge in Kauf nehmen. Dies
wird mit der Angabe der Wertminderung im Gutachten des versiche- rungsunabhängigen
Sachver- ständigen ausgeglichen.
Wichtiger Hinweis:
Überlegen Sie sich genau, ob Sie ein von den Versiche- rungen häufig angebotenes
Schadenmanagement in Anspruch nehmen wollen:
Hier wird Ihnen ein Kom- plettservice von der Abho- lung und der Reparatur, über
den Leihwagen, bis hin zur Anlieferung des reparierten Autos zugesichert. Nehmen
Sie dies in Anspruch, haben Sie keinerlei neutrale Kontrolle über
a) die Reparaturfirma,
b) den genauen
Schadenumfang,
c) die Art der Reparatur und
d) eine ggf. eingetretene
Wertminderung Ihres
Fahrzeuges.
So können Ihnen berechtigte Ansprüche aus dem Scha- densfall wie Mietwagenkosten
oder Nutzungsausfallent- schädigung, Wertminderung je nach Alter und
Lauflei- stung, Rechtsanwaltskosten, freie Wahl der Werkstatt und die eigene
Beauftragung eines Gutachters vorent- halten werden.
Und noch einmal: Ihr gutes Recht - die Wahl des Anwalts
Zur Durchsetzung Ihrer An- sprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrau- ens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des
Versicherungsnehmers grundsätzlich zu tragen. Er vertritt Ihre rechtlichen
Inte- ressen gegenüber dem Schädiger und seinem Haft- pflichtversicherer. Er
sorgt dafür, dass Sie Ihren Scha- den in vollem Umfang ersetzt bekommen:
nicht nur die Reparatur- und Heilungs- kosten, sondern gegebenen- falls auch
Abschleppwagen, Arztkosten, Schmerzensgeld, Unkostenpauschale, Nut- zungsausfall
und Ihren indi- viduellen Wiederbeschaf- fungsaufwand usw.
Das alles gibt es zum Nachlesen auch noch einmal als PDF:
Wichtige Hinweise